Urnenwände

In den Urnenkammern finden bis zu zwei Aschenkapseln (Urnen) Platz. Nicht alle Kammern sind so geräumig, daß Aschenkapseln zusammen mit Schmuckurnen Raum finden. Deshalb muß jeweils geprüft werden, ob Schmuckurnen (wegen ihrer Größe) zusammen mit der Aschenkapsel eingebracht werden können. Da nicht jeder Friedhof die Beisetzung in Urnenwänden anbietet, ist eine Nachfrage bei dem gewünschten Friedhof erforderlich.

Die Ruhefrist beträgt 20 Jahre und kann danach beliebig zu den dann gültigen Gebühren verlängert werden. Nach Ablauf der jeweiligen Ruhefrist – für jede beigesetzte Urne zählt eine eigene Ruhefrist – können diese Stellen neu belegt werden.

Bei Preisvergleichen der Friedhofsgebühren ist darauf zu achten, daß bei städtischen Friedhöfen wichtige Leistungen im Friedhofspreis nicht enthalten sind.

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